Erbrecht
Familienrecht
Verbraucherschutz im Bank- und Kapitalanlagenbereich
Verbraucherinsolvenz

Suche:

Freitag, 30.07.2010 

Verbraucherinsolvenz
Binder § Beier - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Binder § Beier - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

 

Spezial-Seiten

ImmoFonds
Spezial

Schrottimmobilien
Spezial

Bankrecht
Spezial

Kapitalanlagerecht
Spezial

Familienrecht
Spezial

Erbrecht
Spezial

Stand:

12.06.2010 


  © 
Binder § Beier
Anwaltskanzlei

Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

Silberburgstr. 149
D - 70176 Stuttgart

Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de

 

Taschengeldanspruch unter Ehegatten

Bundesgerichtshof: 5 bis 7 % des Nettoeinkommens

Eheleute haben untereinander Anspruch auf Taschengeld, wenn das Familieneinkommen dazu ausreicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.1.1998 (XII ZR 140/96) beträgt die Höhe des Taschengeldes fünf bis sieben Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens des Ehepaares für jeden der beiden Partner.

Das Taschengeld solle der Entscheidung zufolge jedem Ehegatten die “Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von der Mitsprache des anderen Ehegatten” ermöglichen, schreiben die Bundesrichter.

In einer Ehe, in der ein Partner Alleinverdiener ist, hat der andere Ehepartner Anspruch auf diesen Betrag. Einer besonderen Vereinbarung oder einer bestimmten Regelung der Partner bedürfe es in der Regel nicht, meinen die Bundesrichter.

In einer Ehe, in der ein Partner mehr verdient als der andere, hat der weniger verdienende Gatte nur dann einen Anspruch auf zusätzliches Taschengeld von seinem Partner, wenn sein eigenes Einkommen für die Deckung des Taschengeldanspruches nicht ausreicht. Die Richter begründen ihre Auffassung damit, daß die Ehegatten verpflichtet seien, zum Familienunterhalt beizutragen. Zwar richte sich dieser Unterhalt nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, dazu gehöre aber auch ein Taschengeld.

Ansprechpartnerin:
 

Rechtsanwältin Ellen Beier

Tel.: 0711 62 57 79
e-Mail: beier@binder-beier.de
Krisen-Hotline: 0900 11 00 891

Beratungsangebote
Rechtsberatungs-Hotline

Rechtsberatungs-Hotline
Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention

Online-Beratung
Sofort wissen, woran Sie sind!


Ehevertrags-Check
Ist Ihr Ehevertrag rechtsgültig?


Kapitalanlage-Check
Wie riskant ist Ihre Anlage?


Kurz-Check für “Reingelegte”
Verschaffen Sie sich Klarheit!
 
Schrottimmobilien
Wie ist Ihre Rechtslage?


Geschlossener Immobilienfonds
Was kommt noch auf Sie zu?

 

Letzte News

Berlin-Fonds: "Zwölferpack" vom BGH - Anlegern droht die Verjährung
Spektakuläre BGH-Entscheidungen zur Prospekthaftun ...
» mehr lesen ...

28.4.2010: BGH aktuell: Mehr Geld für Enterbte
BGH ändert Rechtsprechung zum Erbrecht bei Lebensv ...
» mehr lesen ...

22.3.2010: Neue Hoffnung für Berlin-Fonds-Anleger
Bundesgerichtshof urteilt zur Prospekthaftung bei  ...
» mehr lesen ...

 

Alle News lesen Alle News lesen

Schneller Kontakt mit uns

Ihr Vor- und Nachname:
 

Ihre Emailadresse:
 

Ihre Nachricht an uns:

 

Familienrecht | Erbrecht | Bank- und Kapitalanlagerecht |Verbraucherinsolvenz | Fallstricke des grauen Kapitalmarktes | Kurz-Check für “Reingelegte” | Objekteliste Schrottimmobilien | Objekteliste ImmoFonds | Vorsicht Verjährung | Gegnerlisten | Düsseldorfer Tabelle | Rechts-Links | Prozeßkosten-Berechnung | FOCUS Anwaltsliste | Beratungsspektrum | Online-Beratung

Home | Glossar | Haftungshinweise | Kontakt | Impressum

nach oben