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Wie ist meine Rechtslage? fragen X-tausende geschädigter Immobilienkäufer in Deutschland:
Haustürgeschäfte: Vielfach sind die Schrottimmobilien in einer Haustürsituation vermittelt worden. Hier könnten Ihnen zusätzliche Ansprüche gegen die finanzierende Bank oder Sparkasse nach dem sogenannten Haustür-geschäftewiderrufsgesetz, kurz: HWiG, zustehen. Dabei kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an.
“Treuhandfälle”: Bei einem Teil der Schrottimmobilien haben sogenannte Treuhänder die Darlehensverträge für die Käufer abgeschlossen. Die den Treuhändern erteilte Vollmacht verstieß dabei in den meisten Fällen gegen das Gesetz. Der Darlehensvertrag ist dann nicht wirksam zustande gekommen. Die damit verbundenen Rechtsansprüche können hier wegen der Komplexität der Materie nicht dargestellt werden.
Wucherische Überteuerung der Schrottimmobilie oder täuschende Angaben über die zu erzielende Miete: Hier stehen Ihnen möglicherweise neben Schadensersatzansprüchen gegen Verkäufer, Vermittler und Bank auch noch weitere Ansprüche nach dem Verbraucherkreditgesetz zu. Auch hierüber sollten Sie sich bald beraten lassen.
Verjährung: Infolge einer Gesetzesänderung zum 1.1.2002 sind eine Reihe von Ansprüchen bei sogenannten “Altfällen” inzwischen verjährt. Allerdings beginnt der Lauf der Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn Sie z.B. in dem anwaltlichen Beratungsgespräch erst jetzt von der Tatsache erfahren haben, daß Ihnen überhaupt Schadensersatzansprüche, z.B. wegen Verletzung von Aufklärungspflichten, zustehen. Sie haben dann theoretisch 3 Jahre Zeit, um diese Ansprüche geltend zu machen. Dies gilt möglicherweise auch für Ihre Ansprüche gegen die betrügerischen “Hintermänner” des Vertriebs. Vorsorglich sollten Sie sich hierzu alsbald beraten lassen, um nicht in die “Verjährungsfalle” zu geraten.
Rückabwicklung: Erste Informationen zur Rückabwicklung erhalten Sie über unsere Telefon-Hotline. Gerne können Sie sich einen Gesprächstermin für eine kostengünstige Erstberatung reservieren lassen.
Zur Vorbereitung des Erstberatungsgesprächs schlagen wir vor, daß Sie den Fragebogen zu Schrottimmobilien so weit wie möglich ausfüllen und uns vorab übermitteln. Den Fragebogen finden Sie hier.>>>
Vorsicht bei Umfinanzierungsangeboten: Einige Banken machen den geschädigten Immobilienkäufern zum Auslauf der Zinsbindung inzwischen Umfinanzierungsangebote. Entweder werden die Anleger durch hohe Zinsvorschläge verärgert, oder es wird ein geringer Nachlaß als Ablöseanreiz angeboten, damit die Kunden zu einer anderen Bank wechseln. Viele Anleger lösen deshalb die Darlehen ab, ohne sich zuvor über ihre Rechte beraten zu lassen. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig vor Ende der Zinsbindung anwaltlichen Rat über die rechtlichen Konsequenzen einer Kreditablösung einholen. Oft ist ein sinnvoller Kompromiß mit der Bank erzielbar. Sprechen Sie uns an, wir haben jahrelange Erfahrung in Vergleichsverhandlungen mit Banken.
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