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Wie ist meine Rechtslage? fragen X-tausende geschädigter Immobilienkäufer in Deutschland:
Haustürgeschäfte Vielfach sind die Schrottimmobilien in einer Haustürsituation vermittelt worden. Hier könnten Ihnen zusätzliche Ansprüche gegen die finanzierende Bank oder Sparkasse nach dem sogenannten Haustür-geschäftewiderrufsgesetz, kurz: HWiG, zustehen. Dabei kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an. Rechtsansprüche bei Immobilienkäufen sind hier aufgrund der verbraucherfeindlichen Rechtsprechung die äußerst seltene Ausnahme.
“Treuhandfälle” Bei einem Teil der Schrottimmobilien haben sogenannte Treuhänder die Darlehensverträge für die Käufer abgeschlossen. Die den Treuhändern erteilte Vollmacht verstieß dabei in den meisten Fällen gegen das Gesetz. Der Darlehensvertrag ist dann nicht wirksam zustande gekommen. Die damit verbundenen Rechtsansprüche können hier wegen der Komplexität der Materie nicht dargestellt werden.
Wucherische Überteuerung der Schrottimmobilie oder täuschende Angaben über die zu erzielende Miete Hier stehen Ihnen möglicherweise neben Schadensersatzansprüchen gegen Verkäufer, Vermittler und Bank auch noch weitere Ansprüche nach dem Verbraucherkreditgesetz zu. Auch hierüber sollten Sie sich bald beraten lassen.
Dringend beachten: Die Verjährung droht Tausenden Opfern von Immobilienbetrug droht die absolute Verjährung ihrer Rechtsansprüche.
Bisherige Verjährungsfrist wurde verkürzt auf 3 Jahre Bis zum 31.12.2001 galt für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Aufklärungspflichten eine 30-jährige Verjährungsfrist. Infolge einer Gesetzesänderung zum 1.1.2002 wurde diese Verjährungsfrist auf 3 Jahre verkürzt.
Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in den sogenannten Übergangsfällen erst dann zu laufen, wenn der Anleger z.B. in dem anwaltlichen Beratungsgespräch erstmals von der Tatsache erfährt, daß ihm überhaupt Schadensersatzansprüche zustehen, z.B. wegen Verletzung von Aufklärungspflichten. Allerdings darf dabei keine grob fahrlässige Unkenntnis hinsichtlich der Schadensersatzansprüche vorliegen.
Höchstgrenze 10 Jahre Allerdings besteht eine Höchstgrenze von 10 Jahren, nach denen auch dann, wenn die Anleger erst jetzt von ihren Ansprüchen erfahren, die Verjährung greift.
Beispiel: Ein Anleger hat am 20.5.2002 (20.5.2003 usw.) eine Schrottimmobilie gekauft und erfährt jetzt erst von seinen möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Bank, die Verkäuferfirma, den Vermittler. Dann läuft, wenn keine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Kenntnis seiner Schadensersatzansprüche vorliegt, die Verjährung spätestens am 20.5.2012 (20.5.2013 usw.) ab, weil hier die Höchstgrenze von 10 Jahren Verjährung (ab Schadensereignis = Kauf der Immobilie) greift.
Wir empfehlen: Reagieren Sie jetzt
Rückabwicklung Erste Informationen zur Rückabwicklung erhalten Sie über unsere Telefon-Hotline. Gerne können Sie sich einen Gesprächstermin für eine kostengünstige Erstberatung reservieren lassen.
Zur Vorbereitung des Erstberatungsgesprächs schlagen wir vor, daß Sie den Fragebogen zu Schrottimmobilien so weit wie möglich ausfüllen und uns vorab übermitteln. Den Fragebogen finden Sie hier.
Vorsicht bei Umfinanzierungsangeboten Einige Banken machen den geschädigten Immobilienkäufern zum Auslauf der Zinsbindung inzwischen Umfinanzierungsangebote. Entweder werden die Anleger durch hohe Zinsvorschläge verärgert, oder es wird ein geringer Nachlaß als Ablöseanreiz angeboten, damit die Kunden zu einer anderen Bank wechseln. Viele Anleger lösen deshalb die Darlehen ab, ohne sich zuvor über ihre Rechte beraten zu lassen. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig vor Ende der Zinsbindung anwaltlichen Rat über die rechtlichen Konsequenzen einer Kreditablösung einholen. Oft ist ein sinnvoller Kompromiß mit der Bank erzielbar. Sprechen Sie uns an, wir haben jahrelange Erfahrung in Vergleichsverhandlungen mit Banken.
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