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Als “Schrott-Immobilien” werden Wohnungen bezeichnet, die von Bauträgern und Wohnungsverkäufern unter fragwürdigen Umständen zu überhöhten Preisen an Durchschnittsverdiener verkauft worden sind.
Die arglosen Käufer werden zum Kauf derartiger Wohnungen von Anlageberatern und Vermittlern mit falschen Versprechungen geradezu überrumpelt.
Häufig werden hohe zukünftige Wertsteigerungen der Immobilien behauptet.
Über den erforderlichen Kredit zur Finanzierung der Wohnung werden die Käufer oftmals im Unklaren gelassen. Manche Vermittler behaupten dreist, es handle sich nur um ein abstraktes Steuersparmodell und nicht um einen Wohnungskauf. Der erforderliche Notartermin wird von den Vermittlern mit der Behauptung heruntergespielt, die notarielle Beurkundung sei wegen der Steuervorteile erforderlich.
Üblich sind Behauptungen über einen angeblich gewinnträchtigen Verkauf der Wohnung nach wenigen Jahren.
Optisch sind sogenannte “Schrott-Immobilien” oftmals nicht auf den ersten Blick als “Schrott” zu erkennen. Die vorgelegten Hochglanz-Prospekte zeigen stattdessen Neubau-Objekte oder sanierte Altbauten, vor allem in den neuen Bundesländern.
Durchschnittsverdienern, die ohne nennenswertes Eigenkapital eine derartige Immobilie wegen der Steuerersparnis oder zur Altersvorsorge erwerben, droht der wirtschaftliche Ruin.
Bereits jetzt sind mehrere hunderttausend Mitbürger Opfer von kriminellen Vermittlern, Verkäufern, Bauträgern, Anlageberatern und Finanzdienstleistern unter tätiger Mithilfe einzelner pflichtvergessener Notare (sogenannte Mitternachtsnotare, weil Beurkundungen häufig in den Abendstunden oder am Wochenende erfolgen) geworden.
Machen Sie den “Kurz-Check für Reingelegte” und verschaffen Sie sich Klarheit durch Rechtsberatung, in welcher Situation Sie sind.
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