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Lehman’s Zertifikate zur Vermögensvernichtung
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Oktober 2008: Die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers ist zusammengebrochen und befindet sich in Insolvenz.
Vielen Anlegern sind die Wertpapiere der Lehman Brothers auch von deutschen Banken und Sparkassen verkauft worden. Nicht selten behaupteten Bankmitarbeiter ihren Kunden gegenüber, es handele sich um eine sichere Anlage.
Dies war schlicht falsch.
Bei den von Lehman Brothers herausgegebenen (emittierten) Wertpapieren handelt es sich nach deutschem Recht um hochriskante Inhaberschuldverschreibungen. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Herausgebers (= hier des Emittenten Lehman Brothers) trägt bei dieser Rechtsform des Wertpapiers allein der jeweilige Anleger.
Dieses Risiko hat sich jetzt offenbar zu 100 % verwirklicht.
Auf dieses Risiko hätten die Anleger von den Bankmitarbeitern hingewiesen werden müssen. Zumindest aber hätte denjenigen Anlegern, die eine sichere Geldanlage suchten, von den Banken niemals ein Zertifikat der Lehman Brothers verkauft werden dürfen.
Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung klären.
Beachten Sie dabei die Gefahr der Verjährung Ihrer etwaigen Schadensersatzansprüche. Die Verjährungsfrist beginnt nach einer Entscheidung des BGH bereits mit dem Erwerb der Zertifikate (BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04).
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Ansprechpartnerin:
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Rechtsanwältin Renate G. Binder
Tel. 0711 62 57 79 e-Mail: binder@binder-beier.de Krisen-Hotline: 0900 11 00 890
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Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
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