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Die Kanzlei wurde 1986 in Stuttgart gegründet und ist inzwischen vorrangig im allgemeinen Zivilrecht tätig. Seit vielen Jahren sind wir auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Neben unserer Schwerpunkttätigkeit im Familien- und Erbrecht vertreten wir insbesondere im Bereich der Steuersparmodelle, aber auch im gesamten Kapitalmarktbereich geschädigte Anleger seit mehr als 20 Jahren bundesweit offensiv gegen Bauträger, Verkäufer, Vermittler, Vertriebe, Notare, Banken und andere Finanzdienstleister. Wir übernehmen ausschließlich Mandate geschädigter Anleger und vertreten grundsätzlich keine Banken.
Eine Bestätigung unserer Arbeit insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts lieferte neben einer Vielzahl für unsere Mandanten erstrittener Urteile das Magazin FOCUS in seinem Anwaltsranking, in dem wir einen hervorragenden Platz einnehmen.
Als Rechtsanwältinnen sind wir zur Verschwiegenheit und völlig unabhängig ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet.
Diese Verschwiegenheitspflicht und Unabhängigkeit zeichnet unseren Berufsstand gegenüber anderen Dienstleistern vorrangig aus.
Ebenso ist auch das ausdrückliche Verbot der Vertretung wider-streitender Interessen gesetzlich geregelt. Auch diese Regelung unterscheidet uns Rechtsanwältinnen von anderen beratenden Berufen.
Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen mit dem Anspruch, unseren Mandantinnen und Mandanten kompetent, engagiert und kämpferisch, aber auch mit Augenmaß, zu ihrem “guten” Recht zu verhelfen.
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