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Wurden jahrelang hauptsächlich Beteiligungen an offenen und geschlossenen Immobilienfonds auf dem Kapitalmarkt angeboten, wird der Markt nun seit längerem mit einer Fülle von Fondsbeteiligungen überschwemmt, deren Risiken für den Durchschnittsanleger noch weniger durchschaubar sind. Es gibt praktisch kaum noch Bereiche unternehmerischer Tätigkeit, die nicht über geschlossene Fonds abgewickelt werden.
Medienfonds Schiffsfonds Energiefonds Infrastrukturfonds Leasingfonds Private-Equity-Fonds Lebensversicherungsfonds
Noch mehr als bei Immobilienfonds, bei denen der Anleger in eine bestehende oder neu zu erwerbende konkrete Immobilie investiert, kommt es bei diesen neuartigen Fondsgestaltungen, die Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen darstellen, auf die erfolgreiche Geschäftstätigkeit des Unternehmens selbst an. Ist die Geschäftsidee nicht wohl durchdacht oder läßt der Markt eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in diesem Unternehmenssegment wegen übergroßer Konkurrenz nicht zu, geht der Anleger ein unerträgliches Kapitalanlagerisiko mit dieser Investition ein.
Üblicherweise werden die Fondsbeteiligungen im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) angeboten. Vielen Anlegern ist nicht bewußt, daß sie sich nicht lediglich mit ihrem Kapital beteiligen, sondern aus der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der Beteiligung weitere Pflichten übernehmen. Insbesondere über drohende Nachschußpflichten sind sich viele Anleger nicht im Klaren.
Anleger lassen sich auch durch die vom Vermittler/Berater herausgestellte angeblich gewinnunabhängige Ausschüttung blenden. Daß die Ausschüttung eine Rückzahlung ihrer eigenen Einlage darstellt, ist den wenigsten Anlegern bewußt. Ebenso wissen die wenigsten Anleger, daß sie diese “Ausschüttungen” im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft wieder zurückzahlen müssen.
Jeder Anleger ist daher gut beraten, wenn er vor einer derartigen Investition das Unternehmenskonzept, wie es sich aus dem Emissionsprospekt ergibt, eingehend durch spezialisierte Anwälte prüfen läßt.
Unsere Kanzlei bearbeitet eine Vielzahl von Rechtsfällen aus dem gesamten Spektrum der Fondsbeteiligungen und verfügt über jahrelange Prozeßerfahrung. Sollten Sie bereits eine Fondsbeteiligung erworben haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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