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28.4.2010: BGH aktuell: Mehr Geld für Enterbte
BGH ändert Rechtsprechung zum Erbrecht bei Lebensversicherungsverträgen
In einem aktuellen Grundsatzurteil vom 28.4.2010 (IV ZR 73/08 und 230/08) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Berechnung von Lebensversicherungen geändert.
Künftig bekommen gesetzliche Erben mehr Geld, wenn sie ihren Pflichtteil auf eine Lebensversicherung einfordern.
Danach bemißt sich künftig die Höhe des Pflichtteils bei einer Lebensversicherung mindestens nach dem Rückkaufswert. Bisher hatten die meisten Gerichte nur die Summe der Beträge zugrunde gelegt, die der Erblasser selbst einbezahlt hat.
Noch mehr Geld können die enterbten Pflichtteilsberechtigten verlangen, wenn sich im Einzelfall nachweisen läßt, daß bei einem Verkauf der Versicherung ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. Dann sei, so der BGH aktuell, der Marktwert nach objektiven Kriterien zu bestimmen.
Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
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