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12.06.2010 


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22.3.2010: Neue Hoffnung für Berlin-Fonds-Anleger

Bundesgerichtshof urteilt zur Prospekthaftung bei Berlin-Fonds der 90er Jahre

Tausende von Anlegern in sogenannte Berlin-Fonds haben möglicherweise Aussicht auf Kompensation.

Diese Fonds sind gegründet worden, um die an sich der öffentlichen Hand, hier dem Land Berlin, obliegende Verpflichtung, die Berliner Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, zu erfüllen. Das Land Berlin bezuschußte die Mieten durch Fördergelder. Man spricht von "Sozialmiete" und "Kostenmiete". Die "Kostenmiete" lag teilweise bei über 40 DM pro Quadratmeter. Dieses System konnte nur funktionieren, wenn die Zuschüsse des Landes Berlin bis zum Ablauf der gesamten Finanzierung "fließen". Dies war den Verantwortlichen bekannt, nicht aber den Anlegern.

Ein Fondsinitiator dazu wörtlich: "Ohne Anschlußförderung hätte kein Investor der Welt auch nur eine einzige Wohnung in Berlin in diesem Marktsegment gebaut".

Aufgrund desolater Haushaltslage verweigert das Land Berlin allerdings seit dem Jahre 2003 die Anschlußförderung. Hiergegen durch alle Instanzen geführte Klagen waren bisher erfolglos.

Nun könnten den Fondsinitiatoren ihre fehlerhaften Prospekte, in denen über das Risiko der Anschlußförderung nicht hinreichend klar aufgeklärt wird, zum Verhängnis werden.

Denn jeder Anleger hat mit seiner Kapitalanlage in derartige Fonds riskiert, daß beim Ausbleiben der Anschlußförderung nach 15 Jahren der Fonds insolvent wird, das eingezahlte Anlegergeld verloren und der Anleger sogar noch dem Risiko der Haftung für die Gesellschaftsschulden ausgesetzt ist.

Über dieses Risiko sind viele Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einer spektakulären Entscheidung vom 22.3.2010 die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Rechtssachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da noch Beweise erhoben werden müssen.

Wir werden weiter berichten.

Anleger in Berlin-Fonds, aber auch in sonstige Fonds, sollten alsbald die Frage einer etwaigen Prospekthaftung von uns spezialisierten AnwältInnen klären lassen.

 

 

 

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