|
10.2.2010: Schweizer UBS zu 60.000 Euro Schadensersatz verurteilt
OLG Stuttgart: Bank hat Verkaufsauftrag eines Anlegers nicht ausgeführt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dieser Tage ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit dem die UBS, größte Schweizer Bank und in den Top 10 der weltweiten Bankenskala, wegen Schädigung eines Anlegers zu knapp 60.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden ist.
Der von unserer Kanzlei anwaltlich vertretene Anleger hatte auf Rat eines Stuttgarter UBS-Bankberaters Geld in Aktienfonds angelegt.
Im Zusammenhang mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers im September 2008 kündigte der Anleger die sich im freien Fall befindliche Kapitalanlage fristlos und verlangte sein Geld zurück.
Die UBS bestätigte die Kündigung zwar, unternahm aber nichts weiter.
Als der Anleger nach dem Verbleib seines Geldes fragte und auf Auszahlung drängte, wurde er monatelang mit immer fadenscheinigeren Ausflüchten hingehalten und von mehreren Bankberatern „bearbeitet“.
Einmal hieß es, die Kündigung sei zu spät hereingekommen. Dann wieder wurde seitens der UBS versprochen, der Fonds erhole sich wieder, man solle „abwarten“.
Mittlerweile war bereits ein Schaden von rund 60.000 Euro eingetreten.
Die Geduld des Anlegers hatte ein jähes Ende: Er beauftragte unsere Kanzlei mit einer Schadensersatzklage gegen die UBS vor dem Landgericht Stuttgart. Das Landgericht verurteilte daraufhin die UBS im Juli 2009 zu Schadensersatz von rund 60.000 Euro.
Dieses Urteil wollte die UBS nicht akzeptieren und legte Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ein.
In der Berufungsverhandlung vom 10.2.2010 erklärte der Vorsitzende Richter des Bankensenats des OLG Stuttgart den Bankvertretern der UBS in unmißverständlichen Worten, was er von der Berufung halte: „Nichts Habhaftes vorgetragen, die Berufung hat null Aussicht auf Erfolg“.
In der Bearbeitung dieses Rechtsfalles kamen pikante Details ans Licht: Offenbar war der jetzt obsiegende Anleger nicht der einzige, dessen Verkaufsauftrag nach dem Bankencrash im September 2008 nicht ausgeführt worden ist.
„Da haben sich eine Menge Leute beschwert“, räumte der Bankenanwalt vor dem OLG ein.
Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.
Bankkunden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten nicht zögern, anwaltlichen Rat von uns Spezialisten einzuholen. Es laufen Verjährungsfristen.
|