|
30.11.2009: Neue Hoffnung für WGS-Anleger
Aktuelles Urteil des BGH vom 10.11.2009 zum Rückforderungsdurchgriff bei abgelösten Krediten
In einer brandaktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu kreditfinanzierten Fondsbeteiligungen, hier an einem WGS-Fonds, vertieft und ausgeweitet (XI ZR 252/08 vom 10.11.2009).
Fondsanleger, die ihren ursprünglichen Kredit abgelöst haben, können ihr Widerrufsrecht, das ihnen wegen des Haustürgeschäfts zusteht, wegen der Rückzahlung des Kredits nicht mehr ausüben. Das Widerrufsrecht erlischt nach Rückzahlung des Kredits.
Allerdings können weiterhin Ansprüche des Fondsanlegers gegen die ursprünglich finanzierende Bank bestehen, wenn diese sich die arglistige Täuschung des Vermittlers - oder nun neu vom BGH ausgeführt, auch der dahinter stehenden Vertriebsorganisation oder auch des Fondsinitiators - zurechnen lassen muß.
WGS-Fondsanleger, aber auch Anleger anderer Fonds, sollten sich über die Auswirkungen dieses BGH-Urteils auf ihren Sachverhalt und über ihre Rechte baldmöglichst beraten lassen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Bearbeitung derartiger Rechtsfälle.
|