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Familienrecht - national und international
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Außergerichtliche Beratung bei Trennung oder Scheidung Wir beraten Sie vor und während der Trennung über alle wichtigen Fragen und geben Hinweise für konkrete Regelungen während des Getrenntlebens. Sinnvoll ist es, die Höhe des Trennungs- und Kindesunterhalts festzulegen und Regelungen für die Nutzung der Ehewohnung zu treffen. Die bisher gemeinsamen Konten sollten getrennt und die gemeinsamen Schulden aufgeteilt werden. Wir beraten Sie bei der vorteilhaften Regelung Ihrer finanziellen Situation. Überlassen Sie möglichst nichts dem Zufall.
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Vertretung im Scheidungsverfahren Wenn Sie mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits über das “Ob” der Scheidung einig sind, erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung und deren kostengünstige Durchführung. Damit Ihr Scheidungswunsch nicht in einen “Rosenkrieg” ausartet, beraten wir Sie bei einer sogenannten “streitigen” Ehescheidung über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit, z.B. durch Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, falls erforderlich auch durch einstweilige Sicherungsmaßnahmen.
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Regelung von Ehegatten- und Kindesunterhalt Benötigen Sie für sich und die gemeinsamen Kinder Unterhalt, berechnen wir dessen Höhe und setzen Ihre Ansprüche notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Werden Sie auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommen, klären wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche.
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Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts Im Scheidungsverfahren kann das Familiengericht das Sorgerecht beiden Eltern zusprechen oder auf Antrag auf nur einen Elternteil übertragen. Das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern steht beiden Eltern zu. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
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Gestaltungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich Wir klären Ihre Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten, insbesondere auch unserer ausländischen Mandanten.
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Wir beraten Sie über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen wollen oder die Gemeinschaft bereits begründet haben. Im Krisenfall und bei einer Trennung vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
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Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
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