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31.12.2008: Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichts- hofes ist ein Ehevertrag sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen zum Sozialfall wird (BGH XII ZR 157/06).
Wir gehen davon aus, daß eine Vielzahl von Eheverträgen einen der beiden Ehegatten übervorteilt und bieten Ihnen an, auch Ihren Ehevertrag zu überprüfen.
Kosten:
Im Rahmen einer Erstberatung berechnen wir hierfür EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sollten Sie eine Überprüfung Ihres Ehevertrages wünschen, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Verwenden Sie hierzu bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Die Kontaktaufnahme als solche ist selbstverständlich kostenlos und für Sie unverbindlich.
Erst mit der Übersendung des Ehevertrages und der damit verbundenen Beauftragung kommt ein Mandatsvertrag mit uns zustande.
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Ansprechpartnerin:
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Rechtsanwältin Ellen Beier
Tel.: 0711 62 57 79 e-Mail: beier@binder-beier.de Krisen-Hotline: 0900 11 00 891
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Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
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