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Stand:

19.01.2010 


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Binder § Beier
Anwaltskanzlei

Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

Silberburgstr. 149
D - 70176 Stuttgart

Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de


 

Bankrecht Spezial

Kreditverkäufe an “Heuschrecken”
Kredithaie verfolgen Häuslebauer
Zwangsversteigerungen durch Finanzinvestoren


So oder ähnlich lauten derzeit viele Medienberichte. Gemeint ist damit allerdings nicht die US-Immobilienkrise.

Sondern es häufen sich offenbar Kreditverkäufe deutscher Banken und Sparkassen an externe, oft ausländische, Finanzinvestoren. Hintergrund dafür sind erhöhter Geldbedarf der Kreditinstitute, aber auch das Bestreben, sich von Krediten, die wegen der schwierigen Wirtschaftslage früher oder später eventuell “problematisch” werden könnten, zu trennen.

In diesen Kreditverkäufen liegt ein hohes Gefahrenpotential für die ganz normalen inländischen “Häuslebauer”.

Folgendes Szenario könnte eintreten:

Familie X hat eine Eigentumswohnung oder eine Eigenheim über eine Bank finanziert.

Sie hat der Bank dafür eine Sicherheit bestellt, üblicherweise eine Grundschuld.

In der notariellen Grundschuld-Bestellungsurkunde hat sich Familie X zusätzlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr persönliches Vermögen unterworfen.

Sie zahlt bisher pünktlich die vereinbarten Raten. 

Nun verkauft ihre “Hausbank” den Kredit an einen Dritten, z.B. einen ausländischen Finanzinvestor.

Der Finanzinvestor ist nun der neue Gläubiger.

Er will rasch Geld sehen und nicht die jahrelange Ratenzahlung abwarten. Er kündigt den Kredit und verlangt sofortige Rückzahlung.

Familie X kann nicht zahlen, da sie auf die langfristig vereinbarte Abzahlung eingestellt ist.

Der Finanzinvestor beantragt die Zwangsversteigerung des Familienheimes.

Derartige Situationen treffen nun immer häufiger ein.

Viele verunsicherte Kreditnehmer fragen sich:


Darf meine Bank den Kredit verkaufen, auch wenn ich nicht mit den Raten in Rückstand bin, sondern bisher immer pünktlich bezahlt habe?

Muß ich nach einem Kreditverkauf trotz pünktlicher Ratenzahlung mit der Kreditkündigung und Zwangsversteigerung rechnen?

Kann ich einen eventuellen Kreditverkauf verhindern?

Kann ich bereits jetzt etwas unternehmen, um mich abzusichern?


Was wir für Sie tun können:

Wir können Ihnen über unsere Telefon-Hotline unkompliziert und rasch einen Überblick über Ihre Rechtslage verschaffen. 

Wenn Sie von einem Kreditverkauf bereits betroffen sind oder dieser möglicherweise kurz bevorsteht, können Sie uns gerne eine e-Mail senden mit dem Stichwort “Kreditverkauf” im Betreff der e-Mail. Wir würden dann umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 

Ansprechpartnerin:
 


Rechtsanwältin Renate G. Binder

Tel. 0711 62 57 79
e-Mail: binder@binder-beier.de
Krisen-Hotline: 0900 11 00 890

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