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Binder § Beier - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
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Stand:

12.06.2010 


  © 
Binder § Beier
Anwaltskanzlei

Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

Silberburgstr. 149
D - 70176 Stuttgart

Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de



 

Die Fallstricke des “grauen” Kapitalmarktes

 60er Jahre

70er Jahre

80er Jahre

90er Jahre


Millennium
 



“Atypisch stille Beteiligungen”

staatlich geförderte Vermögensvernichtung durch
 das 5. Vermögensbildungsgesetz

 


Hierzu eine kleine Anekdote aus den Anfangszeiten unserer Kanzlei:

Kurz nach der Kanzleigründung im Sommer 1986 hatte Rechtsanwältin Binder einen der damals massenhaft vertriebenen “atypisch stillen Beteiligungsverträge” zu bearbeiten. Der Vertrag trug die Phantasiebezeichnung “Atlantis Immobilienfonds Nr. 2 KG” (“nomen est omen”). Die rechtliche Tragweite derartiger Verträge war damals völlig unbekannt. Es gab nicht, wie heute, “Handreichungen” hilfreicher Kollegen, und das Internet war noch weit entfernt. Für Rechtsanwältin Binder war auf den ersten Blick klar, daß die Vertragskonstruktion der “Lizenz zum Gelddrucken” gleichkam. Sie suchte daher unverzüglich persönlich das Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf, um auf den sich abzeichnenden Betrug hinzuweisen. Der zuständige Staatsanwalt, der solche Fälle noch nicht bearbeitet hatte, war ebenfalls überzeugt von der unlauteren Absicht der Fondsbetreiber, sah sich jedoch nicht in der Lage, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Er entließ die junge Anwältin mit der Empfehlung, die Entwicklung des Fonds zu beobachten, und in 6 Jahren wiederzukommen, denn solange sollte das Geld der Anleger, es handelte sich um das sogenannte 624-Mark-Gesetz, ja fest angelegt sein. Die Entwicklung des “Atlantis Immobilienfonds Nr. 2 KG” wurde von der Anwältin in der Tat beobachtet, nicht ohne zuvor die Befreiung der Mandantin von der Fondsbeteiligung zu erreichen.

Der Fonds hat jahrelang bis in die jüngste Zeit eine Vielzahl von Gerichtsabteilungen beschäftigt. Zuletzt beabsichtigte der Fondsinitiator, den Fonds in eine gemeinnützige Genossenschaft umzuwandeln. Diesem Ansinnen versagten die zuständigen Gerichtsabteilungen ihren Segen. Näheres hierzu, insbesondere auch zu den verlorenen Geldern der Anleger, u.a. in dem damals noch als “Gerlach-Report” firmierenden Brancheninformationsdienst.

Jedem klar denkenden Menschen mußte bei der Verabschiedung des 5. Vermögensbildungsgesetzes klar sein, daß die großen und kleinen Gauner sich schon die Hände reiben. Man fragt sich, nicht nur bei diesem Gesetz, wie, oder mit wessen Unterstützung, es das Gesetzgebungsverfahren überstehen konnte.

Die Branche blieb bei dieser hilfreichen Gesetzgebung nicht untätig: In der Zwischenzeit sind “atypisch stille Beteiligungen” wie die Pilze nach einem warmen Regen aus dem Boden geschossen. Und die Gerichte haben alle Hände voll zu tun, die gröbsten Auswüchse zurückzuschneiden. 
 

aktuelle Rechtsprechung zu atypisch stillen Beteiligungen:

21.03.2005 - “Göttinger Gruppe” verliert erneut beim BGH

29.11.2004 - BGH zu “Securenta AG/Göttinger Gruppe II

19.07.2004 - Neues BGH-Urteil zu atypisch stillen Gesellschaften

13.06.2002 - OLG Schleswig zu atypisch stiller Beteiligung

Info-Spezial zu Göttinger Gruppe/Securenta >>>
 

Ansprechpartnerin:
 


Rechtsanwältin Renate G. Binder

Tel. 0711 62 57 79
e-Mail: binder@binder-beier.de
Krisen-Hotline: 0900 11 00 890

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