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Bereits in ihrer Referendarzeit (1979-1981) beschäftigte sich Rechtsanwältin Binder juristisch mit dem Phänomen der "sittenwidrigen Ratenkreditverträge". Seit der Kanzleigründung im Jahre 1986 wurden von ihr eine Vielzahl dieser juristisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich problematischen Rechtsfälle bearbeitet und eine große Anzahl übervorteilter KreditnehmerInnen konnte von ihren bedrückenden Schulden befreit werden.
Es ist jedoch zu vermuten, daß die große Mehrzahl der seit Mitte der 60er Jahre eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten bisher juristisch keine Klärung gefunden haben, vor allem, weil die KreditnehmerInnen nichts von ihren rechtlichen Möglichkeiten wissen.
Diese Möglichkeiten bestehen vielfach auch heute noch und auch, wenn Vollstreckungstitel vorliegen. Umso wichtiger ist es, insbesondere bei der Verbraucherinsolvenz auf diese Verträge zu achten.
Danken möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Kollegen Meiwes, der soweit ersichtlich, als erster eine “Handlungsanleitung” zur Bearbeitung derartiger Rechtsfälle der Kollegenschaft zur Verfügung stellte.
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