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Stand:

12.06.2010 


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Binder § Beier
Anwaltskanzlei

Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

Silberburgstr. 149
D - 70176 Stuttgart

Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de


 

BGH zu “Securenta AG / Göttinger Gruppe”

29.11.2004: Auch mit diesem Urteil hat der BGH die Rechte der Anleger gestärkt, nachdem er bereits mit Urteil vom 19.7.2004 gegen einen inzwischen insolventen Initiator entschieden hatte. In Fortsetzung zu diesem Urteil bestätigt der BGH seine jahrelange Rechtsprechung, wonach die “Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft” einem Anspruch des stillen Gesellschafters  auf Schadensersatz gegen den Vertragspartner (hier: gegen die als “Göttinger Gruppe” auftretende Firma Securenta AG) nicht entgegenstehen.

Die geschädigten Anleger sind gut beraten, sich alsbald über die Durchsetzbarkeit ihrer Rechtsansprüche Klarheit zu verschaffen.


 


weitere Urteile zu diesem Komplex:
 


21.03.2005 - “Göttinger Gruppe” verliert erneut beim BGH
 

19.07.2004 - BGH zu atypisch stille Beteiligungen
 

13.06.2002 - OLG Schleswig zu “südwestRentaplus”
 

Ansprechpartnerin:
 


Rechtsanwältin Renate G. Binder

Tel. 0711 62 57 79
e-Mail: binder@binder-beier.de
Krisen-Hotline: 0900 11 00 890

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