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19.07.2004: Nach den sensationellen Urteilen für Fondsanleger können nun auch Kapitalanleger, die von windigen Vermittlern zur Investition in sogenannte atypisch stille Beteiligungen verleitet wurden, versuchen, ihr Geld zurückzuholen. Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil klargestellt, daß der Schadensersatzanspruch eines Kapitalanlegers, der sich an einer Handelsgesellschaft als sog. stiller Gesellschafter beteiligt hat, nicht den Beschränkungen nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft unterliegt.
Lassen Sie sich jetzt beraten, ob auch Sie von diesem Urteil profitieren können.
Das Urteil finden Sie als PDF-Dokument hier:
II ZR 354/02 Urteil II ZR 354/02 Tenorberichtigung
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