Erbrecht
Familienrecht
Verbraucherschutz im Bank- und Kapitalanlagenbereich
Verbraucherinsolvenz

Suche:

Sonntag, 05.02.2012 

Verbraucherinsolvenz
Binder § Beier - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Binder § Beier - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

 

Spezial-Seiten

Fonds
Spezial

Schrottimmobilien
Spezial

Bankrecht
Spezial

Kapitalanlagerecht
Spezial

Familienrecht
Spezial

Erbrecht
Spezial


Info
Blog

 


  © 
Binder § Beier
Anwaltskanzlei

Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

Silberburgstr. 149
D - 70176 Stuttgart

Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de


 

13.6.2002: OLG Schleswig zur atypisch stillen Beteiligung

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit dieser Entscheidung (5 U 78/01) wie zuvor bereits das Landgericht Lübeck einen Meilenstein gesetzt: Beide Gerichte halten das Anlagekonzept einer süddeutschen Finanzgruppe, die Zigtausende von Vermittlern geworbene Kleinanleger zu “stillen Gesellschaftern” machte, wegen der “undefinierten Anlagestrategie” für sittenwidrig. Die Berufung der Finanzgruppe hatte keinen Erfolg. Der Rechtsstreit ist unter II ZR 228/02 beim BGH anhängig.

Nach OLG Schleswig kann 1. der Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft gegen § 138 BGB verstoßen, wenn im Verhältnis zu den Gründungsgesellschaftern eine schwerwiegende Disparität der Chancen und Risiken besteht, in diesem Zusammenhang insbesondere die beabsichtigte Anlagestrategie nicht eingegrenzt wird und die Risiken der Anlage durch den Emissionsprospekt verschleiert werden; 2. stehen die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft einer Anwendung des § 138 BGB auf den Beitritt als stiller Gesellschafter regelmäßig dann nicht entgegen, wenn die Disparität von Chancen und Risiken maßgeblich auf die gewählte gesellschaftsrechtliche Konstruktion selbst zurückzuführen ist und diese gegen grundlegende Strukturprinzipien des Gesellschaftsrechts verstößt.; 3. finden die Grundsätze über die Prospekth
aftung Anwendung.

Hierzu der Senat wörtlich: “Der Senat hat daher keine Bedenken, die Grundsätze über die Prospekthaftung auch auf den Fall der Anwerbung eines breiten Publikums zum Beitritt als „atypisch stiller Gesellschafter” zu einer Gesellschaft anzuwenden, die – wie vorstehend der Fall – Anlagen in „Immobilien, Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen Vermögensanlagen jeglicher Art” beabsichtigt. Denn gerade auch bei einer derart gegenständlich umfassend beabsichtigten Anlagestrategie besteht ein Bedürfnis der Anleger, im ausgegebenen Prospekt über das Anlagerisiko und bezüglich aller weiteren Umstände, die für den Anleger von Interesse sind, vollständig und sachgerecht aufgeklärt zu werden. Dies muss um so mehr gelten, als die Rechtsprechung für den Fall der direkten Vermittlung einzelner Anlagearten besondere Anforderungsprofile hinsichtlich einer anleger- und anlagegerechten Beratung aufgestellt hat. (...) Diesen Anforderungen genügt der von der Beklagten ausgegebene Prospekt ersichtlich nicht (...)”.

 

Unser Rat: Geschädigte Anleger sollten baldmöglichst qualifizierten Rechtsrat von spezialisierten Anwälten einholen. 

Ansprechpartnerin:
 


Rechtsanwältin Renate G. Binder

Tel. 0711 62 57 79
e-Mail: binder@binder-beier.de
Krisen-Hotline: 0900 11 00 890

Beratungsangebote
Rechtsberatungs-Hotline

Rechtsberatungs-Hotline
Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention

Online-Beratung
Sofort wissen, woran Sie sind!

Ehevertrags-Check
Ist Ihr Ehevertrag rechtsgültig?


Kapitalanlage-Check
Wie riskant ist Ihre Anlage?


Kurz-Check für “Reingelegte”
Verschaffen Sie sich Klarheit!
 
Schrottimmobilien
Wie ist Ihre Rechtslage?


Geschlossener Immobilienfonds
Was kommt noch auf Sie zu?


Aktuelle Fälle und Gegnerliste
(nur im Bank-/Kapitalmarktrecht)

 

Letzte News

Ausweg aus der Verjährungsfalle
Kapitalanlegern und Opfern von Immobilienbetrug dr ...
» mehr lesen ...

Quadra Projektentwicklungsgesellschaft unterliegt vor dem Kammergericht Berlin
Quadra muß Immobilienkauf rückabwickeln und Kredit ...
» mehr lesen ...

Viskus Immobilienvertrieb erfolgreich auf Schadensersatz verklagt
Viskus läßt Versäumnisurteile gegen sich ergehen  ...
» mehr lesen ...

 

Alle News lesen Alle News lesen

Schneller Kontakt mit uns

Ihr Vor- und Nachname:
 

Ihre Emailadresse:
 

Ihre Nachricht an uns:

 

Familienrecht | Erbrecht | Bank- und Kapitalanlagerecht |Verbraucherinsolvenz | Fallstricke des grauen Kapitalmarktes | Kurz-Check für “Reingelegte” | Objekteliste Schrottimmobilien | Objekteliste ImmoFonds | Vorsicht Verjährung | Gegnerliste | Düsseldorfer Tabelle | Rechts-Links | Prozeßkosten-Berechnung | FOCUS Anwaltsliste | Beratungsspektrum | Online-Beratung

Home | Glossar | Haftungshinweise | Kontakt | Impressum

nach oben