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Anwaltskanzlei Binder § Beier begrüßt Sie herzlich
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Wir laden Sie ein zu einem Rundgang auf unseren Internetseiten. Schauen Sie sich in aller Ruhe um. Sie finden hier Informationen über
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Schwerpunktmäßig sind wir im Familien- und Erbrecht tätig sowie im Bank-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger seit mehr als 20 Jahren bundesweit gegen Bauträger, Verkäufer, Vermittler, Vertriebe, Emittenten, Notare und Banken (Stichwort: Kapitalanlage-Schrott).
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Aktueller Hinweis
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Verjährung bei Schrottimmobilien-Altfällen:
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Keine Entwarnung!
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Wenn Sie eine Immobilie (oder einen Fondsanteil) als Kapitalanlage (sog. “Steuersparmodell”) ab dem 1.1.2002 erworben haben, verjähren Ihre Rechtsansprüche z.B. wegen Falschberatung längstens nach 10 Jahren.
Der Beginn der Verjährungsfrist ist dabei taggenau zu berechnen: Beispiel: Falschberatung am 20.5.2002, Verjährungsende spätestens am 20.5.2012.
Betroffen sind von dieser Verjährung mehrere Zehntausend Immobilienkäufer und Fondsanleger.
Die “normale” Verjährungsfrist beträgt außerdem 3 Jahre ab dem Jahresende des Kaufes bzw. der Falschberatung bzw. 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Gründen, die zu einem Schadensersatzanspruch führen. Geschädigte Immobilien- oder Fondskäufer sollten diese Fristen nicht ausschöpfen, da die Schädiger häufig rasch vom Markt verschwinden oder mit anderer Firmenbezeichnung und der gleichen Masche unter neuem Namen weitermachen.
Unser Rat: Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig anwaltlich klären.
Machen Sie hier den “Kurzcheck” zur Klärung Ihrer Ansprüche.
Füllen Sie unseren Fragebogen zu Schrottimmobilien aus.
Holen Sie sich kurzfristig einen Termin zur Erstberatung.
Nutzen Sie unser know how, erworben durch 20 Jahre Prozeßerfahrung im Bereich “Kapitalanlage-Schrott”.
Verschaffen Sie sich Klarheit.
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Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
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Ausweg aus der Verjährungsfalle
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